Landgericht bestätigt Urteil gegen Klima-Kleberin Carla Hinrichs – und die Anklagebank lacht
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Das Landgericht Frankfurt hat die Berufung von Ober-Klimakleberin Carla Hinrichs gegen die zweimonatige Haftstrafe auf Bewährung wegen Nötigung verworfen – das Urteil des Amtsgerichts hat also Bestand.
Richter Dr. Kirschbaum sagte bei der Urteilsverkündung, dass es mildere Mittel als Straßenblockaden zur Erreichung von mehr Klimaschutz gebe: „Das mildere Mittel ist es, eine parlamentarische Mehrheit zu erreichen.“ Von der Verteidigungsbank war ein kurzes, schnippisches Lachen zu hören – Hinrichs Verteidiger hatte sich während des ganzen Prozesses im Griff.
Der Verteidiger von Carla Hinrichs kommentierte auf die NIUS-Nachfrage, ob Hinrichs das Urteil akzeptiert oder erneut Rechtsmittel – dann beim Oberlandesgericht – einlegen werde: „Wir werden uns jetzt besprechen und das dann entscheiden.“
Das war heute geschehen
Ober-Klimakleberin Carla Hinrichs erklärte während der Verhandlung ihren Protest ganz offiziell zur Religion der Klima-Apokalypse: im Namen des Vaters, des Sohnes und des heiligen Klimas – AMEN!
Das Gesicht der „Letzten Generation“ stand am Mittwoch vor dem Landgericht in Frankfurt, weil sie ihre Strafe aus erster Instanz nicht akzeptieren wollte. Ein Gericht hatte sie für ihre Straßenblockade zu zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Dagegen wehrt sich Hinrichs jetzt – NIUS ist vor Ort und beobachtet das Verfahren.
Ihre Argumentation für eine mildere (oder gar keine) Strafe: Weil der Glauben an den klimabedingten Untergang der Welt für Hinrichs eine Art Religion ist, sollen ihre Proteste als Handeln im Namen des Glaubens bewertet werden. Kein Scherz! Ihr Verteidiger Adrian Wedel brachte vor Gericht das in unserem Grundgesetz verbriefte Recht auf Religionsfreiheit an.
Hinrichs habe nach ihrer „Glaubens-Überzeugung“ gehandelt, nicht nach rationalen Maßstäben des Rechts und das sei bei der Straf-Bemessung auch zu berücksichtigen. „Dies stellt eine Gewissensentscheidung im Sinne Artikel 4 Absatz 1 und Absatz 3 Grundgesetz dar.“ Beim Plädoyer packte Wedel noch einen drauf: „Artikel 4 ist Teil der Menschenwürde.“

Hinrichs und ihr Anwalt Adrian Wedel
Heißt im Klartext: Weil der Glauben an den klimabedingten Untergang der Welt für Hinrichs eine Art Religion ist, sollen ihre Proteste als Handeln im Namen des Glaubens bewertet werden.
Das Handeln der Angeklagten sei „aus einer für sie persönlich als bindend und unbedingt verpflichtend erfahrenen Gewissensentscheidung begründet“, erklärte Anwalt Wedel, als er den entsprechenden Beweisantrag verlas. Hinrichs würde die Protest-Aktionen als „unfassbar psychische Belastung“ wahrnehmen und somit „keinesfalls auf Grundlage einer leichtfertigen Entscheidung handeln“.

Berlin im Mai: Hinrichs klebt auch NACH dem Bewährungsurteil
Dass Hinrichs an den Protesten der Klimakleber teilnimmt, sei von einem „hohen Maß an Bindung an die innere Werterkenntnis und Wertentscheidung gekennzeichnet“, würde sie das nicht tun, würde sie eine „ernste, den Kern ihrer Persönlichkeit erfassende Gewissensnot“ erleben. Deshalb kam Hinrichs zu dem Schluss, so der Verteidiger, nicht mit den Protesten aufhören zu können.
Die Argumentation: Weil die Glaubens- und Religions-Freiheit einen umfassenden verfassungsrechtlichen Schutz genieße, müssten Hinrichs Klebe-Proteste als „Handeln im Glauben der Klima-Apokalypse“, auch vor Strafverfolgung geschützt sein – oder wenigstens als strafmilderndes Argument gelten. Das Gericht lehnte diese Form des Beweisantrags ab.
Mit einem Urteil in dem Verfahren wird im Laufe des Nachmittags gerechnet.
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