Vergewaltiger frei: Die fünf krassesten Fakten zum Fall Mohammad M.
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- Mohammed M. belästigte fünf Frauen und vergewaltigte ein junges Mädchen.
- Ein Richter setzt ihn auf freien Fuß.
- Der Flüchtling aus Afghanistan galt als gut integriert und machte vor seiner Festnahme Urlaub in der Heimat.
Insgesamt sechs Mädchen und junge Frauen fielen Mohammad M. (23) seit 2019 zum Opfer. Fünf davon belästigte und befummelte der Mann, der 2015 als Jugendlicher nach Deutschland kam. Eine 16-Jährige vergewaltigte der damals 19-Jährige. Sie litt über Jahre unter der Tat, befindet sich noch immer in Therapie.
Dennoch kommt Mohammad M. nun frei. Das Urteil des Jugendschöffengerichts des Regensburger Amtsgerichts: 22 Monate auf Bewährung. Die Auflagen sind gering. M. muss lediglich ein Anti-Aggressionstraining absolvieren und darf nicht mehr als 0,5 Promille intus haben. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten beantragt. Aber nicht nur der Freispruch für den jungen Afghanen macht sprachlos.
NIUS nennt die krassesten Fakten zum Fall Mohammad:
Der Anwalt von M. behauptet: „Er ist im Prinzip voll integriert“
Kann jemand als integriert gelten, der immer wieder Sexualstraftaten begeht? Wenn es nach dem Richter und den Anwälten von Mohammad M. geht, durchaus. „Der Richter sagte, dass er eigentlich ein Musterbeispiel dafür ist, wie man in Deutschland gut ankommen kann“, so Verteidiger Christian Reiser gegenüber Bild. „Er ist im Prinzip voll integriert.“, ergänzt der zweite Anwalt Jörg Meyer.
Der Grund für diese Annahme: Mohammad M. machte seinen Hauptschulabschluss mit der Note 1,0 und absolvierte anschließend eine Ausbildung zum Anlagenmechaniker. Er arbeitete bei einem örtlichen Heizungsbauer und spielte im Verein Fußball.
Die Begründung des Richters erinnert an einen Fall aus Osnabrück aus dem vergangenen Jahr. Ein 30-jähriger Syrer vergewaltigte hier im Juni 2022 eine erst 15-Jährige und kam mit einer Bewährungsstrafe davon. Auch hier ließ der Richter Milde walten, weil der Angeklagte, der ebenfalls 2015 nach Deutschland kam, über eine Wohnung verfügte und einen Job in Aussicht hatte. „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden“, so der Richter damals.
Der Faktor Alkohol
Wie auch im Fall von Osnabrück, spielte bei Mohammad der Faktor Alkohol eine entscheidende Rolle. So soll eines der Opfer gesagt haben, dass M. nüchtern in Ordnung sei. Vor den Taten hätte er jedes Mal Alkohol getrunken. Er sei dann ein anderer Mensch. Auch deshalb die Auflage, dass Mohammad nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben darf. Wer das überprüft? Ungewiss.
In Osnabrück gab der Anwalt des Syrers damals an, dass sein Mandat durch den Alkohol wohl „etwas angepiekst“ war. Es sei das erste Mal gewesen, dass der 30-Jährige Alkohol zu sich genommen hätte. Eine fragwürdige Entschuldigung für eine Vergewaltigung.
Der „Erziehungsgedanke“
Über die geringe Strafe für Mohammad sagte sein Anwalt: „Das Urteil vom Jugendschöffengericht ist nicht ungewöhnlich, weil bei Heranwachsenden der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht.“
Auch wenn Mohammad mittlerweile 23 Jahre alt ist und das Jugendstrafrecht eigentlich nur für Heranwachsende bis 21 Jahre gilt, zählt sein Alter bei der Tat. Zum Zeitpunkt der Vergewaltigung war Mohammad M. erst 19 Jahre alt. Nach Vollendung des 21. Lebensjahrs können Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidiger jedoch dennoch nach Prüfung des Einzelfalls, das Jugendstrafrecht anwenden.
Mohammad wurde nach seinem Heimaturlaub festgenommen
Weil sich sein Vergewaltigungsopfer erst Jahre später traute, die Tat anzuzeigen, wurde Mohammad M. erst im Januar dieses Jahres festgenommen - und zwar direkt nach einem Urlaub in seiner Heimat Afghanistan. Beamte der Polizei nahmen ihn unmittelbar am Flughafen München fest. Der Flüchtling saß daraufhin ein halbes Jahr in Untersuchungshaft. Auch das stimmte den Richter, neben Mohammads umfassenden Geständnis, gnädig.
Als Flüchtling auf Heimaturlaub in dem Land, in dem man angeblich verfolgt wird? Ja. Das kommt immer wieder vor und wird von Deutschland geduldet. Zwar gab Ex-Bundesinnenminister Horst Seehofer in seiner Amtszeit noch an, gegen diese Praxis vorgehen zu wollen und Flüchtlingen, die regelmäßig in der Heimat Urlaub machen, den Flüchtlingsstatus entziehen zu wollen - viel dabei herumgekommen ist aber nicht. Auch für die Ampel-Koalition scheinen Flüchtlinge, die in die Heimat reisen, kein Problem darzustellen.
Opfer nahm Entschuldigung nicht an
Mohammad selbst schlug einen Täter-Opfer-Ausgleich von 2500 Euro vor, aber sein Vergewaltigungsopfer wollte weder seine Entschuldigung, noch das Geld annehmen.
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Anabel Schunke
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