Schon 2026 könnten 1 Million Syrer, Iraker und Afghanen den deutschen Pass beantragen
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Die Zahl der Einbürgerungen in Deutschland liegt auf Rekord-Niveau: 2024 haben knapp 292.000 vormalige Ausländer einen deutschen Pass erhalten. Ein Anstieg um 46 Prozent (91.000) in nur einem Jahr, das ist beinahe eine Verdreifachung gegenüber 2020.
Dabei ist das Ende der Einbürgerungs-Fahnenstange, ein Ende des Runs auf den deutschen Pass noch lange nicht in Sicht!
Wie Daten aus dem Ausländerzentralregister zeigen, könnten schon im nächsten Jahr mehr als 1 Million Migranten aus den Haupt-Asyl-Herkunftsländern Syrien (600.000), Afghanistan (220.000) und Irak (200.000) eine Einbürgerung beantragen. So viele Menschen aus den genannten Ländern erfüllen dann die von der Ampel-Regierung herabgesetzte Bedingung, sich mindestens fünf Jahre in Deutschland aufzuhalten. Zuvor hatte die Grenze bei acht Jahren gelegen.

So hat sich die Zahl der Einbürgerungen in den vergangenen Jahren entwickelt.
Aus Syrien (83.150) stammte im vergangenen Jahr bereits mehr als Viertel der Eingebürgerten – 13.500 kamen aus dem Irak und 10.100 aus Afghanistan.
5 Jahre Aufenthalt allein reicht nicht
Ausländer, die eine deutsche Staatsbürgerschaft erlangen wollen, müssen „seit fünf Jahren rechtmäßig“ den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Abgelehnte Asyl-Bewerber, die aber einen Duldungsstatus haben und deshalb nicht abgeschoben werden, können nicht die deutsche Staatsbürgerschaft nach fünf Jahren Aufenthalt erlangen, wie das Bundesinnenministerium auf NIUS-Nachfrage erklärte.
„Der Aufenthalt ist rechtmäßig, wenn ein Aufenthaltsrecht besteht; hierzu gehören vor allem der Besitz eines Aufenthaltstitels, beispielsweise aber auch ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht nach dem FreizügG/EU. Dies schließt Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes ein, die im Falle einer Zuerkennung subsidiären Schutzes erteilt wird. Die bloße Duldung eines ausreisepflichtigen Ausländers begründet hingegen keinen rechtmäßigen und damit für eine Einbürgerung beachtlichen Aufenthalt“, so eine Sprecherin.

Das Bundesinnenministerium ist übergeordnet für die Einbürgerung zuständig, die jedoch von Städten und Kommunen umgesetzt wird.
Legt man die Schutzquote der jeweiligen Herkunftsländer zugrunde, also der Anteil aller Asyl-Bewerber aus den genannten Ländern, die in Besitz eines Aufenthaltstitels gelangt sind, wären rund 540.000 Syrer, knapp 100.000 Afghanen und etwa 70.000 Iraker „rechtmäßig“ länger als fünf Jahre in Deutschland und könnten den Pass beantragen.
Sie müssen laut Gesetz nachweisen, dass sie der deutschen Sprache mächtig sind, die freiheitlich-demokratische Grundordnung sowie das Existenzrecht Israels anerkennen und in der Lage sein, finanziell für sich selbst und ihre Familie aufzukommen.
15 Jahre lang – von 2005 bis 2020 – pendelte die Zahl der Menschen, die einen deutschen Pass erhielten und eingebürgert wurden, Jahr für Jahr zwischen 100.000 und 120.000 (siehe Grafik oben). Seither und als Folge der Asyl-Politik der vergangenen zehn Jahre ist die Zahl nun auf das beinahe Dreifache angestiegen.
Insgesamt leben in Deutschland rund 9,8 Millionen Ausländer, deren Aufenthaltsdauer im kommenden Jahr 5 Jahre überschritten haben wird und die – unter Einhaltung der genannten Bedingungen – die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen könnten.
Mehr NIUS: 4130 Staatenlose wurden 2024 deutsche Staatsbürger
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