Zahl der Kontoabfragen auf Rekordhoch: Bankgeheimnis bröckelt dank Schnüffel-Staat
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Seit Jahren steigen die Abrufe von Kontodaten durch Bundesbehörden rasant. Seit 2005 müssen Kreditinstitute über Konten, Depots und Schließfächer Auskunft geben, wenn staatliche Behörden eine entsprechende Anfrage stellen. Und das passiert immer häufiger. Das Bankgeheimnis, das eigentlich die Privatsphäre der Bürger schützen soll, gerät zunehmend zur Makulatur.
Während Kontoinformationen beim Bundeszentralamt für Steuern im Jahr 2005 lediglich 10.201 Mal abgefragt wurden, liegt die Zahl mittlerweile bei über 1,4 Millionen Abfragen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer hervor, die NIUS exklusiv vorliegt. Dieser wollte wissen, wie sich die Gesamtzahl der durchgeführten Kontenabrufe entwickelt hat.
Demnach fragten Finanzämter, Sozialbehörden und Gerichtsvollzieher in den vergangenen zwei Jahrzehnten insgesamt fast vier Millionen Kontodaten ab, ohne dass der Bürger davon etwas erfuhr:
2005: 10.201 Abrufe
2010: 57.933 Abrufe
2015: 302.150 Abrufe
2020: 1.014.704 Abrufe
2022: 1.142.946 Abrufe
2023: 1.403.581 Abrufe

Der Bürger erfährt von der Kontoeinsicht durch staatliche Behörden nichts.
„Das Bankgeheimnis in Deutschland ist tot“
Am 1. April 2005 war das sogenannte „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ in Kraft getreten, das die rot-grüne Regierung unter Kanzler Gerhard Schröder (SPD) in die Wege geleitet hatte. Es regelt, in welchen Fällen und durch welche Organe ein Kontenabruf zu Kontrollzwecken vorgenommen werden darf. Ziel des Gesetzes sei es, „eine gleichmäßige, gerechte Besteuerung aller Bürger zu gewährleisten“, schreibt das Bundeszentralamt für Steuern, das im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen von Christian Lindner (FDP) angesiedelt ist. „Darüber hinaus dient der Kontenabruf unter anderem dazu, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie Sozialleistungsmissbrauch einzudämmen und die Vollstreckung von öffentlichen-rechtlichen und privat-rechtlichen Forderungen zu unterstützen.“
Klagen gegen das Gesetz wurden vom Bundesverfassungsgericht abgeschmettert. „Das Bankgeheimnis in Deutschland ist tot“, kommentierte damals Hermann Burbaum, Vorstandssprecher der Volksbank Raesfeld, die in Karlsruhe Klage eingereicht hatte.
Zugriffsrechte wurden weiter ausgeweitet
Über die Jahre wurden die Zugriffsrechte durch den Gesetzgeber immer weiter ausgeweitet. Seit 2013 dürfen auch Gerichtsvollzieher, Jobcenter und andere Sozialbehörden heimlich eine Konteneinsicht vornehmen. 2016 beschloss der Bundestag zudem, die 500-Euro-Grenze abzuschaffen. Seitdem kann auch bei offenen Forderungen von unter 500 Euro durch Gerichtsvollzieher Einsicht genommen werden.
Die Kontenabrufe der Gerichtsvollzieher explodieren deshalb seit 2013:
2013: 61.760 Abrufe
2014: 134.373 Abrufe
2015: 186.699 Abrufe
2017: 498.722 Abrufe
2018: 555.786 Abrufe
2019: 603.687 Abrufe
2020: 666.282 Abrufe
2021: 685.162 Abrufe
2022: 655.437 Abrufe
2023: 844.427 Abrufe
Auch die Finanzämter fragen immer öfter nach den Kontodaten von Bürgern:
2005: 8.596 Abrufe
2010: 40.789 Abrufe
2015: 65.309 Abrufe
2022: 118.377 Abrufe
2023: 147.810 Abrufe
Die Zahlen der erfolgten Kontenabrufe 2005 seien nicht mit denjenigen des Jahres 2023 vergleichbar, erklärt dazu die Bundesregierung. Grund dafür sei etwa, dass weiteren Behörden eine Abrufberechtigung eingeräumt worden sei und „die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung des Kontenabrufs geändert“ wurden und „das Verfahren von einem papiergebundenen auf ein elektronisches Verfahren umgestellt“ wurde.
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